Satzung der GPS

§5 Außerordentliche Mitglieder

  1. Natürliche und juristische Personen, die die erklärten Ziele der Gesellschaft unterstützen möchten, können die außerordentliche Mitgliedschaft beantragen.

  2. Sie zahlen den festgesetzten Beitrag, werden zu allen Veranstaltungen eingeladen, können an den Mitgliederversammlungen teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt.