Satzung der GPS

§1 Name der Gesellschaft

  1. Die Gesellschaft trägt den Namen "Gesellschaft für Pädiatrische Sportmedizin". Ihr Sitz ist Koblenz. Die Gesellschaft muß ins Vereinsregister eingetragen werden. Die Geschäftsstelle der Gesellschaft befindet sich am Dienstort des jeweiligen Vorsitzenden.

  2. Die Gesellschaft ist eine wissenschaftliche Gesellschaft und verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke, sondern dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

  3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  4. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.

  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.