Satzung der GPS

§4 Mitglieder

  1. Um die Mitgliedschaft kann sich jeder approbierte Arzt, Sportwissenschaftler, Psychologe oder Physiotherapeut bewerben, der die Aufgaben der Gesellschaft unterstützen möchte. Die Mitglieder werden zu allen Tagungen eingeladen. Sie können den Vorstand und die Mitgliederversammlung in einschlägigen Fragen um Beratung und Unterstützung bitten.

  2. Ein Antrag um Aufnahme in die Gesellschaft wird schriftlich gestellt. Der Vorsitzende kann die Aufnahme allein vollziehen. Bei Ablehnung durch den Vorsitzenden entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird mit Zugang der schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam.

  3. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags und die Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.