Satzung der GPS

§2 Ziele und Aufgaben

  1. Die Gesellschaft setzt sich für den Fortschritt in der Pädiatrischen Sportmedizin und für die Therapie mittels Sport im Kindes- und Jugendalter ein. Sie widmet sich der Förderung der Forschung und der Verbreitung neuer Erkenntnisse auf diesem Gebiet. Als weitere Aufgabe betrachtet sie die Fortbildung von Ärzten und Sportpädagogen sowie Sportwissenschaftlern in der pädiatrischen Sportmedizin.

  2. Wissenschaftliche Tagungen sollen mindestens jedes 2. Jahr stattfinden. Sie können in Anlehnung an Kongresse der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, regionaler Gesellschaften für Kinderheilkunde oder der Fachgesellschaften für Sportmedizin stattfinden. Die Verhandlungssprache ist Deutsch.