Satzung der GPS

§9 Wahlen

  1. Mitglieder des Vorstandes und der Tagungspräsident werden in getrennter Wahl mit einfacher Mehrheit gewählt. Gehen nur zwei Wahlvorschläge ein, kann offen abgestimmt werden, bei mehr als zwei Wahlvorschlägen oder wenn dies von einem Mitglied gewünscht wird, muß die Wahl schriftlich erfolgen.