Satzung der GPS

§7 Organe der Gesellschaft

  1. Die Organe
    1. Der Vorstand
    2. Tagungspräsident
    3. Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär und mindestens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Gesellschaft wird im Rechtsverkehr im Sinne des § 26 BGB durch den Vorsitzenden vertreten.
  3. Der Vorsitzende und die übrigen Vorstandsmitglieder werden für 4 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.
  4. Der Tagungspräsident wird zur Ausrichtung einer Tagung gewählt. Um genügend Zeit für die Vorbereitung zu gewähren, soll der Tagungspräsident 1 Jahre vor der in Aussicht genommenen Tagung bestimmt sein. Der Vorstand unterstützt den Tagungspräsidenten bei der Aufstellung des wissenschaftlichen Programms. Für die Ausrichtung dieser Tagung erhält er eine Vollmacht zur rechtlichen Vertretung der Gesellschaft.