Satzung der GPS

§6 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

  1. durch den Tod,
  2. durch den Austritt, (dieser ist schriftlich zu erklären und wird am Ende des Kalenderjahres wirksam, nachdem für das laufende Jahr der Beitrag gezahlt worden ist),
  3. durch den Ausschluß (wenn ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages länger als 1 Jahr in Rückstand ist, kann der Ausschluß festgestellt werden. Wenn ein ordentliches Mitglied einen schriftlich zu begründenden Antrag auf Ausschluß eines anderen Mitgliedes stellt, ist der Betroffene vom Vorstand anzuhören, der Ausschluß kann mit 2/3 Mehrheit in geheimer Abstimmung erfolgen).